AGB für private Feiern im Juhubelhaus
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Anmietung von Räumen im Juhubelhaus, Freiligrathstraße 1, 90482 Nürnberg, zur Durchführung privater Veranstaltungen.
1. Geltungsbereich & Vertragsparteien
Vermieter ist das Juhubelhaus.
Mieter / Veranstalter ist die natürliche Person, die die Buchung vornimmt.
Diese AGB gelten für alle Buchungen privater Veranstaltungen. Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
2. Mieträume, Nutzungsumfang & Zweckbindung
Der Vermieter überlässt dem Mieter die gebuchten Räumlichkeiten für den vereinbarten Zeitraum.
Zulässige Personenzahl:
- Studio (EG): max. 30 Personen
- Kreativraum (UG): max. 15 Personen
Eine Überschreitung der zulässigen Personenzahl ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
Mitgenutzt werden dürfen:
- Teeküche
- Flure
- Toiletten
- kostenfreies WLAN (ohne Anspruch auf Verfügbarkeit)
Zweckbindung
Die Räume dürfen ausschließlich für private Veranstaltungen genutzt werden, insbesondere:
- Geburtstagsfeiern
- Familienfeiern
- Junggesellenabschiede
- Baby Showers
Ausdrücklich ausgeschlossen sind:
- gewerbliche oder geschäftliche Veranstaltungen
- öffentliche oder ticketpflichtige Events
- politische, religiöse oder extremistische Veranstaltungen
- Veranstaltungen mit übermäßiger Lärmentwicklung oder Gefährdungspotenzial
Eine Zweckentfremdung stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigt den Vermieter zur sofortigen Beendigung der Veranstaltung.
3. Übergabezustand & Mängelanzeige
Die Mieträume werden in einem gereinigten sowie bau- und einrichtungstechnisch ordnungsgemäßen Zustand übergeben.
Offensichtliche Mängel oder Verschmutzungen sind unverzüglich bei Übergabe, spätestens vor Veranstaltungsbeginn, fotografisch per E-Mail an info@juhubelbox.de zu melden. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.
4. Stornierung / Rücktritt durch den Mieter
Eine Stornierung ist schriftlich mitzuteilen.
- bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % Stornopauschale
- weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Nutzungsgebühr
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Rücktritt / höhere Gewalt
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen nicht stattfinden, erstattet der Vermieter die Nutzungsgebühr oder bietet einen Ersatztermin an.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz (z.B. für Catering oder Dienstleister), sind ausgeschlossen.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist während der gesamten Veranstaltungsdauer verantwortlich für:
- einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung
- die Einhaltung aller gesetzlichen, ordnungsrechtlichen und behördlichen Vorschriften
- die Sicherheit der Veranstaltung
Bei minderjährigen Gästen liegt die vollständige Aufsichtspflicht beim Mieter. Der Vermieter übernimmt keinerlei Aufsichts- oder Verkehrssicherungspflichten.
7. Reinigung & Rückgabe
Die Räume sind spätestens zum Ende der Buchungszeit aufgeräumt, gereinigt und ordnungsgemäß zu übergeben. Dazu gehören folgende Arbeiten:
- Fegen der genutzen Räume und gründlich durchlüften.
- Geschirrspüler (Schnellprogramm, Symbol Uhr/50) starten.
- Verwendete Tische und Stühle dorthin stellen, wo sie waren.
- Einweg-Müll (z.B. Flaschen, Dosen, Geschirr, Besteck, Geschenkpapier !!) zuhause entsorgen und eigene Pfandflaschen mitnehmen. Restlichen Müll trennen und im Hof in den jeweiligen Tonnen entsorgen.
Zusätzlicher Reinigungsaufwand oder Schäden werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet und können über die Kaution hinaus in Rechnung gestellt werden.
8. Pünktlichkeit & Zusatzaufwand
Bei einer Verspätung von mehr als 10 Minuten fällt eine Aufwandsentschädigung von 25 € je angefangene 30 Minuten an. Der Nachweis eines geringeren Aufwands bleibt dem Mieter vorbehalten.
9. Kaution
Zur Absicherung von Schäden, Verspätungen und zusätzlichem Reinigungsaufwand wird eine Kaution in Höhe von 100 € erhoben.
Die Rückzahlung erfolgt spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Endkontrolle, sofern keine Ansprüche bestehen.
10. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Personen- und Sachschäden, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dritte entstehen, einschließlich Schlüsselverlust und Folgekosten.
11. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12. Zutrittsrecht & Veranstaltungsabbruch
Bei erheblichen Vertragsverstößen ist der Vermieter berechtigt, die Veranstaltung sofort zu beenden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
